Montag, 20.10.2025

Neuverhandlung der Haftstrafe für IS-Rückkehrerin wegen Versklavung einer Jesidin

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Nachrichten für Mannheim

Eine IS-Rückkehrerin, die eine Jesidin als Sklavin gehalten und misshandelt hat, wurde zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs muss die Länge der Strafe neu verhandelt werden.

Nadine K. wurde wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord verurteilt. Sie reiste 2014 nach Syrien und in den Irak, schloss sich dem IS an und hielt eine jesidische Frau als Sklavin. Nadine und ihr Mann unterstützten den IS, bewohnten ein Haus mit Sprengstoff und Waffen. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Misshandlung und Vergewaltigung der Jesidin, jedoch sah er Beihilfe zum Völkermord nicht als erwiesen an. Das Oberlandesgericht Koblenz muss daher das Strafmaß neu verhandeln, da Rechtsfehler bei der Verurteilung festgestellt wurden. Die Strafe für Nadine K. wird erneut überprüft und angepasst, basierend auf den neuen Erkenntnissen des BGH.

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