Montag, 08.09.2025

Regierung beschließt Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege zur Bekämpfung von Cum-Cum-Geschäften

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Banken, Versicherer und Wertpapierfirmen werden weiterhin dazu verpflichtet, Buchungsbelege über einen Zeitraum von zehn Jahren aufzubewahren. Diese Maßnahme, die vom Kabinett beschlossen wurde, zielt darauf ab, illegale Cum-Cum-Geschäfte effektiver zu bekämpfen. Mit der Verlängerung der Aufbewahrungsfrist sollen dubiose Aktienmodelle konsequenter verfolgt werden können.

Der Beschluss des Kabinetts zur Verlängerung der Aufbewahrungsfrist ist eine Reaktion auf den Schaden, den Cum-Cum-Deals in Höhe von rund 28,5 Milliarden Euro für den Staatshaushalt verursacht haben. Die ursprüngliche Verkürzung der Aufbewahrungsfrist stieß auf Kritik, da die Buchungsbelege eine bedeutende Rolle bei der Strafverfolgung und der Aufklärung von Steuerbetrug spielen.

Im Haushaltsentwurf für 2026 sind geplante neue Schulden und Einsparungen bei Sozialausgaben vorgesehen. Die Genehmigung der Gesetzesänderung, die die Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beinhaltet, muss sowohl vom Bundestag als auch vom Bundesrat erfolgen.

Die längere Aufbewahrungsfrist wird als bedeutender Schritt im Kampf gegen Steuerhinterziehung und zur Sicherung der Staatseinnahmen angesehen. Es werden zusätzliche Maßnahmen und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern gefordert, um die Effektivität bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu steigern und den verursachten Schaden zurückzugewinnen. Politische Vertreter, darunter Finanzminister Klingbeil, unterstreichen die Notwendigkeit einer konsequenten Vorgehensweise gegen Steuerbetrug.

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