In Deutschland sollen härtere Strafen und zusätzliche Befugnisse für die Polizei Diebesbanden abschrecken, die Geldautomaten sprengen. Die Mindeststrafe soll von einem auf zwei Jahre Haft steigen, bei schweren Verletzungen anderer Personen sogar auf mindestens fünf Jahre Gefängnis.
Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 269 Geldautomaten gesprengt, mit einem Schaden von 13,4 Millionen Euro. Tätergruppierungen begehen die Sprengungen arbeitsteilig, hauptsächlich mit niederländischer Staatsangehörigkeit. Das neue Gesetz erlaubt die Überwachung der Telekommunikation von Verdächtigen bei gewerbs- oder bandenmäßigen Taten. Auch das unerlaubte Lagern, Transportieren und Weitergeben von Sprengstoff wird bestraft.
Die Strafverschärfung und zusätzlichen Ermittlungsbefugnisse sollen die Sicherheit und das Vertrauen der Bürger stärken. Einige Politiker kritisieren die Maßnahmen als Symbolpolitik und betonen die Bedeutung der Prävention und Erschwerung des Zugangs zu Sprengstoff.

