Verbraucherschützer haben Klage gegen drei führende Fluggesellschaften eingereicht, da sie unzulässige Handgepäck-Gebühren erheben, die gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Dieser Schritt folgt auf die Überzeugung der Verbraucherorganisation, dass die aktuelle Gebührenpraxis als Verbrauchertäuschung und Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen betrachtet werden muss.
Die Forderung der Verbraucherschützer nach klaren Standards und Maßen für kostenfreies Handgepäck basiert auf dem Grundsatz, dass Handgepäck ein unverzichtbarer Bestandteil einer Flugreise ist und daher keine zusätzlichen Kosten verursachen sollte.
Die Klagen richten sich insbesondere gegen Easyjet, Wizz Air und Vueling Airlines, die angeklagt werden, unzulässige Gebühren für Handgepäck zu erheben. Dies steht im Widerspruch zu einem wegweisenden Urteil des EU-Gerichtshofs aus dem Jahre 2014, das klarstellte, dass Handgepäck kostenfrei sein muss.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen drängt auf einen stärkeren Schutz der Verbraucher vor solchen Kostenfallen und setzt sich energisch für kostenfreies und angemessenes Handgepäck ein. Die Forderung nach Transparenz und Fairness in Bezug auf Handgepäck-Gebühren spiegelt die Bestrebungen wider, die Rechte der Flugreisenden zu stärken und ihnen ein unbeschwertes Reiseerlebnis zu ermöglichen.
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